Mandantenhinweis zu den Tücken der VOB/B
Mittwoch, 28. Februar 2018
Handwerker legen Verträgen oft die Geltung der VOB/B (Teile B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) zu Grunde. Es enthält „Spielregeln“ für Bauherren und Handwerker, die besser auf die Besonderheiten von Baustellen zugeschnitten sind als die gesetzlichen Regelungen zum Werkvertrag.
- Veröffentlicht in Baurecht
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