Seit einiger Zeit ist es zu beobachten, dass unseriöse Anbieter insbesondere nach Neueintragungen im Handelsregister rechnungsähnliche Schreiben versenden, die ein Angebot zur Veröffentlichung von Unternehmensdaten in Internetverzeichnissen enthalten. Diese Schreiben sind derart gestaltet, dass der Eindruck entstehen kann – und soll – es handele sich um eine behördliche Rechnung.
Die zugrundeliegenden Daten werden i.d.R. den veröffentlichten Registerbekanntmachungen entnommen. Da der Versand entsprechender Schreiben zeitnah nach der Eintragung erfolgt, wurden bereits vielfach die angeforderten (Gegenleistungs-)Beträge – regelmäßig rd. EUR 600,00 – mittels eines beigefügten Überweisungsträgers von den Empfängern bezahlt. Wegen dieser Vorgehensweise werden bereits einige Ermittlungsverfahren wegen Betruges geführt. Die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen gestaltet sich kompliziert und langwierig.
Bekannte Anbieter, die entsprechend vorgehen, sind u.a.:
- „New Media UG – Geweberegister für Handel, Handwerk und Gewerbe“ (Bad Kreuznach)
- „Industrie- und Gewerberegisterzentrale“ (Dortmund)
- „Gewerberegister Berlin, Registerbekanntmachungen der Bundesländer für Gewerbe, Industrie und Handel, GRB“ (Berlin)
- „ZGR Zentrales Gewerberegister“ (Berlin, Dortmund)
- „Gewerbe- und Unternehmensdatenbank“ (Hannover)
- „HRK – Registrierkassen Handelsagentur in der Bundesrepublik Deutschland“ (Berlin)
- „GRZ Gewerbe Register Zentrale – Handelsregisterveröffentlichungen“ (Düsseldorf)
- „HRB Handelsregister Bekanntmachungen“ (München)
Sollten Ihnen rechnungsähnliche Schreiben der genannten Anbieter zugehen, so empfehlen wir Ihnen dringend, diese zu ignorieren. Weitere Informationen und eine aktualisierte Liste der derzeit bekannten unlauteren Anbieter finden Sie auf www.bundesanzeiger.de unter „Wissenswertes – So geht´s – Daten und Statistiken“.
Darüber hinaus stehen wir bei Fragen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Ihre Rechtsanwälte Herlitzius