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HERLITZIUS | NOTARE · RECHTSANWÄLTE · FACHANWÄLTE | DRUBBEL 1-2 | 48143 MÜNSTER | 0251 48 88 38-0

 Beglaubigungen

Manchmal ist es besonders wichtig, ob eine bestimmte Person ein Dokument unterzeichnet hat und wann das war. In diesen Fällen steht der Notar zur Verfügung, um genau dies zu bestätigen. Er überprüft die Identität dieser Person und bringt auf dem Dokument einen entsprechenden Vermerk und sein Dienstsiegel an. Der Vorgang wird zudem nummeriert und unter dieser Nummer sofort in die Urkundenrolle des Notars eingetragen. Eine beglaubigte Abschrift wird in der Urkundensammlung des Notars für mindestens die nächsten 100 Jahre aufbewahrt.

DR. STEPHAN HERLITZIUS

DR. IUR. STEPHAN HERLITZIUS. LL.M.
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DR. MARKUS HEUKAMP

DR. IUR. MARKUS HEUKAMP, LL.M.
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