Teilungserklärungen
Wer eine Immobilie in Eigentumswohnungen aufteilen will, macht aus einem Objekt rechtlich gesehen viele Objekte - mit ebenso vielen Eigentümern wie Einheiten. Baulich gesehen ändert sich natürlich nichts. Es gibt nur viel mehr Berührungspunkte zwischen den Eigentümern im Vergleich zu "normalen" Grundstücksnachbarn. Damit das in der Praxis funktioniert, muss der die Immobilie aufteilende Eigentümer den zukünftigen Wohnungseigentümern eine Art Verfassung und Hausordnung vorgeben, die sogenannte Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung. Der Notar berät den teilenden Eigentümer hierbei und entwirft und beurkundet die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Objektes, der besonderen Wünsche des teilenden Eigentümers und den Vorgaben des Bauordnungsamtes. Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar um den Schriftverkehr mit dem Grundbuchamt und gegebenenfalls den beteiligten Banken und um die Bildung der einzelnen Wohnungsgrundbücher.