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HERLITZIUS | NOTARE · RECHTSANWÄLTE · FACHANWÄLTE | DRUBBEL 1-2 | 48143 MÜNSTER | 0251 48 88 38-0

Vollmachten und Patientenverfügungen

Manchmal kann oder will man rechtliche Angelegenheiten nicht persönlich regeln, sondern durch eine Person seines Vertrauens regeln lassen, die man hiermit beauftragt. Der Grund hierfür ist immer weniger Zeitmangel, sondern die Weitsicht, möglicherweise ein Alter zu erreichen, in dem man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.

Der Notar entwirft und beurkundet solche Vollmachten. Er berät hierbei den Vollmachtgeber über die für ihn und seine konkrete Situation passende Regelung. Der Notar berät den Vollmachtgeber auch über Leitlinien, die er dem Bevollmächtigten an die Hand geben will, gerade in medizinischen Angelegenheiten. Der Notar berät den Vollmachtgeber schließlich auch über Vorkehrungen, wie man einen Missbrauch der Vollmacht möglichst verhindern kann, ohne ihre praktische Brauchbarkeit zu gefährden.

DR. STEPHAN HERLITZIUS

DR. IUR. STEPHAN HERLITZIUS. LL.M.
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DR. MARKUS HEUKAMP

DR. IUR. MARKUS HEUKAMP, LL.M.
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