Bau- und Architektenrecht
Im Bau- und Architektenrecht beraten und vertreten wir Bauherren, Handwerker und Architekten. Der Schwerpunkt liegt dabei auf zivilrechtlichen Fragestellungen der Vertragsgestaltung, Mängelbeseitigung und Vergütung. Unsere Tätigkeit schließt sämtliche Vertragstypen ein, vom Werkvertrag nach BGB oder VOB über den Bauträger- oder Architektenvertrag bis zum GU-, GÜ- oder GMP-Vertrag.
Rechtsanwalt Dr. Stephan Herlitzius verfügt als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht über eine besondere Expertise in diesen Rechtsgebieten.