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HERLITZIUS | NOTARE · RECHTSANWÄLTE · FACHANWÄLTE | DRUBBEL 1-2 | 48143 MÜNSTER | 0251 48 88 38-0

 Erbrecht

Privatpersonen und Unternehmer beraten wir im Rahmen unserer erbrechtlichen Tätigkeit bei der Nachfolgegestaltung. Dabei entwickeln wir auch in Zusammenarbeit mit den steuerlichen Beratern unserer Mandanten maßgeschneiderte Lösungen. Im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Verfassung von Vollmachten oder Patientenverfügungen.

Der Erbfall

Nach Eintritt eines Erbfalls unterstützen wir Erben beispielsweise bei der Beantragung eines Erbscheins oder bei der Erstellung von Nachlassverzeichnissen. Im Falle von Streitigkeiten zwischen Miterben oder Erben und Dritten, wie z.B. Vermächtnisnehmern, führen wir für unsere Mandanten Verhandlungen mit der Gegenseite und vertreten ihre Interessen erforderlichenfalls vor Gericht.

DR. REINHARD HERLITZIUS

DR. IUR. REINHARD HERLITZIUS
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Rechtsanwalt
Notar a.D.
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DR. MARKUS HEUKAMP

DR. IUR. MARKUS HEUKAMP, LL.M.
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Notar
Rechtsanwalt
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