Erbrecht
Privatpersonen und Unternehmer beraten wir im Rahmen unserer erbrechtlichen Tätigkeit bei der Nachfolgegestaltung. Dabei entwickeln wir auch in Zusammenarbeit mit den steuerlichen Beratern unserer Mandanten maßgeschneiderte Lösungen. Im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Verfassung von Vollmachten oder Patientenverfügungen.
Der Erbfall
Nach Eintritt eines Erbfalls unterstützen wir Erben beispielsweise bei der Beantragung eines Erbscheins oder bei der Erstellung von Nachlassverzeichnissen. Im Falle von Streitigkeiten zwischen Miterben oder Erben und Dritten, wie z.B. Vermächtnisnehmern, führen wir für unsere Mandanten Verhandlungen mit der Gegenseite und vertreten ihre Interessen erforderlichenfalls vor Gericht.