Handels- und Gesellschaftsrecht
Unsere gesellschaftsrechtliche Tätigkeit beginnt bei der Gründung einer Gesellschaft mit der Beratung zur Rechtsformwahl. Unsere Rechtsanwälte unterstützen selbstverständlich auch bestehende Gesellschaften bei der Klärung gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen. So führen wir bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesellschaftern oder mit Organen für unsere Mandanten Verhandlungen mit der Gegenseite und vertreten ihre Interessen erforderlichenfalls auch vor Gericht. Dabei sind wir vor allem an Lösungen interessiert, die auch den wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten Rechnung tragen.
Handelsrechtliche Tätigkeit
Ein Schwerpunkt unserer handelsrechtlichen Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Mandanten im Zusammenhang mit Handelsvertreterverhältnissen. Wir gestalten und prüfen Handelsvertreterverträge und unterstützen Unternehmer bei der Etablierung entsprechender Vertriebsnetze und deren Pflege. Im Falle der Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses sind wir bei der Abwicklung der wechselseitigen Ansprüche behilflich. Dabei vertreten wir die Interessen unserer Mandanten erforderlichenfalls auch vor Gericht. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Unternehmer zu sämtlichen Fragen des Sonderprivatrechts der Kaufleute.
Rechtsanwalt Dr. Markus Heukamp verfügt als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht über eine besondere Expertise in diesen Rechtsgebieten.