Miet- und WEG-Recht
Im Bereich des Mietrechts beraten und vertreten wir sowohl private als auch institutionelle bzw. gewerbliche Vermieter. Wir gestalten und prüfen Mietverträge sowie Mieterhöhungsverlangen und stehen für die Klärung von Fragen, die sich im Laufe eines Mietverhältnisses ergeben, zur Verfügung. Zudem beraten wir unsere Mandanten im Falle der Beendigung eines Mietverhältnisses und setzen ihre Rechte durch, falls nötig auch mit gerichtlicher Hilfe. Dabei reicht unsere Tätigkeit von der Erwirkung von Räumungs- oder Zahlungstiteln bis zu deren Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Wohnungseigentumsrecht
Im Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter und Wohnungseigentümer. Unsere Leistungen umfassen dabei sämtliche Fragestellungen des WEG-Rechts sowie Fragestellungen an den Schnittstellen zum Mietrecht.